Unterweisungen
Sicheres Arbeiten ist ohne das erforderliche Wissen um die mit der Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht denkbar. Dieses Wissen entsteht jedoch nicht von selbst, es muß vermittelt werden.
Dies geschieht sinnvoll in Unterweisungen: Das sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene mündliche Informationen über Anlagen und Gefahrstoffe. Sie beinhalten Unterrichtungen über Schutzmaßnahmen sowie Belehrungen über das richtige Verhalten und den sicheren Umgang mit der Anlage bzw. mit den Gefahrstoffen.
Unterweisungen werden unter Zuhilfenahme der im Betrieb anzuwendenden Betriebs- und Arbeitsanweisungen und sonstiger Hilfsmittel (Folien, Dias etc.) durchgeführt. Sinnvoll sind auch Vorführungen am Modell sowie praktische Versuche der Teilnehmer.
Die Unterweisung muß vom Arbeitgeber vor der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen - mindestens jährlich - durchgeführt werden.
Insbesondere nach Unfällen oder besonderen Vorkommnissen ist die Wiederholung der Unterweisung - auch außerplanmäßig - ratsam.