Alarm- und Gefahrenabwehrplan
Der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan stellt neben der Sicherheitsanalyse einen weiteren wichtigen Aspekt der Anlagensicherheit dar. Der Verordnungsgeber hat auch dieses Werk unter die erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung genommen, um sicherzustellen, daß Betreiber von Anlagen mit einem bestimmten Gefahrenpotential Störfällen vorbeugen.
Die Strukturen innerhalb der Anlage und des Betriebs sollen so organisiert sein, daß im Gefahrenfall schnellstmöglich eingegriffen werden kann.
Der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschreibt die im Gefahrenfall zu treffenden organisatorischen und technischen Maßnahmen. Er legt deren Ablauf und die für ihre Durchführung verantwortlichen Personen und Stellen fest. Der erstellte Plan wird mit den zuständigen Behörden und Einsatzkräften abgestimmt.
Die Fortschreibung des erstellten Alarm- und Gefahrenabwehrplans, z.B. bei betrieblichen Änderungen, ist obligatorisch.