Betriebshandbuch
Umweltmanagement-Handbuch
Ein Handbuch ist das Werkzeug des Managements schlechthin.
Anlagen, die den Anforderungen der TA Abfall oder TA Siedlungsabfall genügen müssen, unterliegen perse der Verpflichtung, ein Betriebshandbuch zu erstellen.
Für Betreiber, deren Anlagen nicht diesen Anforderungen genügen müssen, kann die Erstellung eines Betriebshandbuches sinnvoll sein.
Hierfür sprechen mehrere Gründe:
- Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, die Betriebsorganisation den Behörden mitzuteilen.
- Seit Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes haben zwei Grundsätze in Haftungsfragen große Bedeutung erlangt:
- Gefährdungshaftung:
Das Unternehmen haftet auch für Schäden, wenn diese weder durch Fahrlässigkeit noch durch Vorsatz verursacht wurden.
- Ursachenvermutung:
Es wird vermutet, daß der Schaden durch eine Anlage verursacht wurde, wenn diese geeignet ist, den Schaden hervorzurufen.
Diese Grundsätze gelten allerdings nicht, wenn die Anlage sich im bestimmungsgemäßen Betrieb befand.
- Unternehmen, die sich nach EU-Audit-Verordnung zertifizieren lassen wollen, können mit einer umfassenden Dokumentation den Aufwand verringern.
Das Handbuch besteht im wesentlichen aus den Teilen
- Organisation (Handhabung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Informations- und Dokumentationspflichten, Geltungsbereich),
- Beschreibung (Genehmigungen und Auflagen, Herstellerunterlagen etc.),
- Instandhaltungs- und Prüfpläne,
- Anweisungen (Betriebsanweisungen, Alarmplan, Gefahrenabwehrplan).
Um den Rahmen des Handbuches nicht zu sprengen, wird bei umfangreichen Dokumenten auf die entsprechenden Stellen verwiesen (Planfeststellungsbeschluß, Sicherheitsanalyse, Objektbeschreibungen etc.).
Handbücher müssen regelmäßig fortgeschrieben werden, um stets Aktualität zu gewährleisten.